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- Aktivierende Körperpflege
- Basale Stimulation mehr
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Kommunikation mit Demenzerkrankten mit den Methoden der Validation. mehr
- Lagern mehr
- Mobilisation
- Palliativ Pflege mehr
- Stomapflege mehr
- Verhütung von Zweiterkrankungen durch vorausschauende Pflegemaßnahmen
- Infusionstherapie
- Injektion
- Katheterwechsel
- Palliativ Pflege mehr
- PEG-Port Versorgung mehr
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Stomapflege mehr
- Tracheostomaversorgung mehr
- Überwachung von Blutzucker und Blutdruck
- Verbandwechsel
- Wundversorgung
- Essen auf Rädern
- Einkaufen
- Kochen
- Das mundgerechte Zubereiten
- Die Aufnahme der Nahrung
- Spülen
- Reinigen der Wohnung
- Beheizen der Wohnung
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Versorgung der Pflegebedürftigen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson/Verhinderungspflege mehr
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen mehr
- Wenn Pflegebedürftiger durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt wird
- Kontrolle durch zugelassene Pflegedienste, ob die Pflege gesichert ist
- bei Pflegegrad 1, 2 und 3 HALBJÄHRLICH
- bei Pflegegrad 4 und 5 VIERTELJÄHRLICH
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Vereinfachung der Pflege
- monatlich können bis zu 40€ mit den Pflegekassen abgerechnet werden
- Hilfe bei der Anforderung von Hilfsgeräten wie z.B. Messgeräte, Sehhilfen oder auch das Pflegebett
- Hilfe bei der Verbesserung des Wohnumfeldes (gesonderter Antrag)
- Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der formlose Antrag hierzu ist bei der zuständigen Pflegekasse, die sich bei der Krankenkasse befindet, einzureichen. Das hört sich leichter an als es ist. Nehmen Sie unsere Hilfe bei der Beantragung in Anspruch.