Erstattung und Kosten

 

Wenn es um die private Pflege von Angehörigen geht, sind Auszeiten nötig. Nicht nur eine Beschäftigung der pflegenden Angehörigen kann der Grund für den Anspruch externer Tagespflege sein. Auch eine Erkrankung der Angehörigen oder deren Urlaubsbedarf macht der Gesetzgeber durch sporadische Auszeiten möglich.

Für eine kontinuierliche Pflege außerhalb der häuslichen Betreuung ist die Tagespflege und deren anteilige Kosten Übernahme durch die Pflegeversicherung eine praktische Alternative.

 

Die Kosten werden von der Pflegekassse je nach Pflegegrad übernommen.

Je höher ihr Pflegegrad, um so mehr Besuche pro Monat sind möglich. Wir beraten sie dazu und unterbreiten ihnen kurzfistig ein individuelles Angebot.

 

Habe ich eigene Kosten?

Der Eigenanteil beinhaltet die Kosten für Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffe sowie ein Anteil an den Investitionskosten. Selbst der anfallende Eigenanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden.