Versorgungs- / Einzugsgebiet
Versorgungsgebiet ambulante Pflege

Wir sind eine zugelassene Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt, dass unsere Einrichtung bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen muss und wir unsere Leistungen für sie mit den Pflegekassen abrechnen dürfen. Dazu zählen unter anderem die ambulante Pflege.
Das Versorgungsgebiet beschreibt den geografischen Bereich, in dem eine zugelassene Pflegeeinrichtung ihre Leistungen anbieten darf. Dieses Gebiet wird im Rahmen des Versorgungsvertrags festgelegt und orientiert sich an der Erreichbarkeit und der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege.
Einzugsgebiet für die Tagespflege

Das Einzugsgebiet der Tagespflege umfasst das Gebiet Ahorn - Boxberg - Assamstadt mit allen Teilorten.
Zusätzlich fahren wir nach:
Oberwittstadt - Hüngheim - Ballenberg-
Unterwittstadt
Krautheim - Altkrautheim - Oberginsbach -
Unterginsbach - Meßbach - Dörzbach - Klepsau -
Laibach